Die Videosprechstunde
Völlig
ohne
Ansteckungsrisiko. Warten im Wohn- statt Im Wartezimmer.
Ganz einfach wie Skype vom Smartphone oder PC aus aber unter strengen Datenschutzvorkehrungen. Auch der Videotermin funktioniert jetzt noch besser über Doctolib : einfach auf den Button rechts unten klicken und Termin bei Dr. Schlecht buchen!
Darum Videosprechstunde:
Gerne buchen Sie den Termin über Doctolib rechts unten auf dieser Seite!
Die Pandemie ist vorbei. Die Corona Warn-APP ist abgeschaltet
Corona-Tests
Da Covid 19 von der Pandemie zur Endemie übergegangen ist, führen wir keine routinemäßigen Schnell- oder PCR-Tests mehr durch.
Achtung: Ein negativer Schnelltest schließt eine beginnende Coronaerkrankung keineswegs aus!
Long Covid
Wenn die Lebensqualität nach Coronaerkrankung auch nach 3 Monaten noch nicht wieder hergestellt ist, spricht man von Long-Covid-Syndrom. Die Symptome können vielfältig sein: z.B.: Schmerzen, Ermüdbarkeit, Herzrasen, Atemnot, Konzentrationsstörungen...
Informationen und Hilfe zur Selbsthilfe finden Sie beim Long-Covid Netzwerk Rhein-Neckar.
Hier finden Sie Empfehlungen der WHO zur Rehabilitation in Eigenregie als PDF zum Herunterladen.
Bei Long Covid
kann auch Physiotherapie verordnet werden.
Vielleicht hilft auch der Heilstollen in Neubulach
Hier Ein Video der Charité Berlin mit einer Anleitung zu Atemübungen :
Corona-Impfung
Ab sofort können Sie auf Doctolib
direkt einen Termin buchen. Die simultane Impfung gegen Grippe wird empfohlen und kann gleich mit erledigt werden. Sie können sich auch nur zur Grippeimpfung anmelden, wenn sie in den letzten 12 Monaten Corona hatten oder dagegen geimpft wurden (oder keine Coronaimpfung wünschen)
Wir verimpfen den neuesten Impfstoff von Biontec/Pfizer der an die neue Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst ist. Dieser ist sowohl für die Auffrischung, als auch für die Grundimmunisierung zugelassen.
Sie helfen uns wenn Sie den Einwilligungsbogen vom RKI herunterladen u. ausgefüllt zum Termin mitbringen. Zu dem Link gelangen Sie über den Button weiter unten. Dort findet sich auch ein aktualisierter Aufklärungsbogen . Bitte unbedingt ans Impfbuch denken!
Wer soll sich impfen lassen?
Hier geht's zur aktuellen StiKo-Empfehlung
Denken Sie bitte unbedingt an ihr Impfbuch!! Andernfalls sind wir verpflichtet Ihnen gegen Gebühr eine Ersatzbescheinigung auszustellen.
Wir bitten Sie:
Wenn Sie unter Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Halsweh oder Fieber leiden, vereinbaren sie vorzugsweise einen Videotermin, wenn Sie keine körperliche Untersuchung durch den Arzt benötigen!
Die Arbeitsunfähigkeit kann kann aktuell nicht mehr telefonisch bescheinigt werden Alternativ bieten wir neuerdings eine Videosprechstunde an.
Wenn Sie vom Arzt untersucht werden wollen tragen Sie in der Praxis bitte eine FFP2-Maske zum Schutz des Personals u. der Mit-Patienten
Hier kommen Sie zur Rezeptbestellung online wenn Sie z.B. eine Überweisung brauchen, schicken Sie uns eine Nachricht von diesem Link dieser Homepage aus!
Telemedizin : Ist wieder da! Der virtuelle Hautarztbesuch in der Hausarztpraxis ist wieder möglich (für Patienten im AOK-Hausarztvertrag mit Facharztvertrag!). Sehen Sie hierzu das Video aus der Sendung Odysso im SWR-Fernsehen ! (mit Hans Bihler u. Dr Schlecht)
Neuer Impfstoff gegen Atemwegserkrankungen
Es gibt eine neue Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus kurz : RSV. Bei gesunden jungen Menschen verursacht dieses Virus meist nur leichte Erkältungssymptome. Bei älteren und chronisch Kranken kann es jedoch zu lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen kommen: In Europa führen RSV-Infektionen jedes Jahr zu schätzungsweise 250.000 Krankenhausaufenthalten und 17.000 Todesfällen im Krankenhaus bei Menschen ab 65 Jahren. Da es von der STIKO noch keine Empfehlung gibt, muss man die Impfung selbst bezahlen: (etwas über 200€). Eine Erstattung kann aber bei der Krankenkasse beantragt werden.
Hier die Mitteilung des Paul Ehrlich-Instituts .
Telematikinfrastruktur (TI)
die Digitale Patientenakte
Wozu brauchen wir die?
Es sollen alle wichtigen Gesundheitsdaten zentral in einer elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden, damit die Versorger im Gesundheitswesen also Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten darauf zugreifen können. Dies erleichtert den Informationsfluss und ermöglicht dadurch eine gute und schnelle Versorgung mit weniger "Papierkrieg".
Wird da alles hinein geschrieben?
In Deutschland ist der Datenschutz ein hohes Gut. Es wird nur das hineingeschrieben, womit der Patient einverstanden ist. Die Daten können jederzeit von ihm eingesehen werden.
Kann dann jeder Arzt oder Apotheker in meine Daten schauen?
Nur wenn Sie damit einverstanden sind: Dazu müssen Sie ihre Versichertenkarte z.B.: beim Arzt in ein Lesegerät schieben und eine PIN eingeben, die Ihnen die Krankenkasse bei Ausgabe der Karte mitgeteilt hat.
Wenn ich keine PIN habe
Dann müssen Sie bei der Krankenkasse anfagen u. ggf. eine neue Versichertenkarte bestellen. Auf diese haben Sie Anspruch! Lassen Sie sich nicht abwimmeln! (wie das manche Kassen versuchen)
Wir haben die technischen Voraussetzungen in unserer Praxis geschaffen.
Bisher wurde nur das Notfalldatenmanagement in der TI umgesetzt. Im Nofalldatensatz wird alles gespeichert was im Notfall wichtig sein könnte Chronische Erkrankungen, Wichtige Dauermedikationen, Allergien/Unverträglichkeiten, wer im Notfall benachrichtigt werden soll....,
Seit Juli 2022 gibt es die "eAU" oder elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung: Nach elektronischer Signatur durch den Arzt, wird die Bescheinigung direkt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, die dann ggf. dem Arbeitgeber Auskunft erteilen kann natürlich nur über die Länge der Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen diese also nicht mehr bei der Krankenkasse einreichen und seit 1.1.2023 auch nicht mehr beim Arbeitgeber, Sie erhalten wenn gewünscht eine Kopie für Ihre Unterlagen weißem Papier, die verschlüsselt auch die Diagnose enthält, weswegen sie nicht beim Arbeitgeber eingereicht werden sollte. Sie sind jedoch verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen ab wann Sie krank geschrieben sind und auch wenn eine bestehende Krankschreibung verlängert wird, damit dieser die Daten bei der Krankenkasse abrufen kann.
Auch der eArztbrief wurde umgesetzt. Dieser gewährleistet eine datensichere Kommunikation zwischen Ärzten und macht das Fax und die postalische Übermittlung von Befunden überflüssig. Auch das e-Rezept und der e-Medikamentenplan wurden umgesetzt.
Für letzteren wird die PIN von der Krankenkasse benötigt ebenso wie für die e-Rezept-App. Diese App erlaubt es, Rezepte direkt online der gewünschten Apotheke zuzuweisen u. ggf. auch gleich die Lieferung zu beauftragen. Für Januar 2025 ist die Einführung der e-Gesundheitsakte geplant.
Ausführliche Informationen finden Sie hier