FAQ - häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen
(FAQ = frequently asked questions)


Hausarztverträge

F: Was sind Hausarztverträge?

A: der sog. Hausarztvertrag wird abgeschlossen zwischen Krankenkasse, Patient und Arzt. Der Patient bindet sich zunächst für 1 Jahr an einen Hausarzt und verpflichtet sich, alle Facharztbesuche per Überweisung durch den Hausarzt abzuwickeln. Der Arzt verpflichtet sich dem Patienten gegenüber die Wartezeiten kurz zu halten und eine Abendsprechstunde für Berufstätige anzubieten. Der Krankenkasse gegenüber verpflichtet er sich ein bestimmtes Fortbildungsprogramm zu absolvieren , auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise und präzise Diagnosendokumentation zu achten sowie Qualitätsmanagement zu betreiben. Diese Verträge gibt es seit 2008 und sie werden  seither immer weiter entwickelt.

F: Wem nützt ein Hausarztvertrag?

A: 1. Dem Patienten: kürzere Wartezeiten, Qualitätsgesicherte Versorgung, Kosteneinsparung durch Medikamentenrabatte, Abendsprechstunde für Berufstätige, Verbesserte Zusammenarbeit von Haus- und Facharzt durch Facharztverträge, Bei einigen Kassen gibt es zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

2. Dem Hausarzt: Das neue Abrechnungssystem ist weniger bürokratisch und etwas lukrativer als das alte. Er erhält Rückmeldungen über seine Verordnungen

3. Der Krankenkasse durch Nutzung der Rabattverträge und korrekte Dokumentation werden Kosten eingespart. Die Versorgung der Versicherten liegt in der Hand eines Hausarztes, der sich in der Zusammenschau der Einzelbefunde ein Gesamtbild machen kann. So werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, die sowohl den Versicherten als auch das Budget des Versicherers belasten.

F: Kostet das was?

A: Nein!

F: Muß ich öfter zum Arzt?

A: Nein! Aber bei einigen Kassen haben sie das Recht auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

F: Sind alle Hausarzvertäge gleich?

A: Nein. Sie erhalten bei uns schriftliche Informationen über die Vertragsmodalitäten Ihrer Kasse.
Eine Sonderstellung hat hier die AOK, die quasi die Erfinderin zumindest aber die Pionierin dieser Verträge ist: Hier ist zum Beispiel zu erwähnen dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr nicht verordnungspflichtige Medikamente zu Lasten der Krankenkasse verordnet bekommen können  ohne Vertrag nur bis zum 12. Lebensjahr oder dass eine Gesundheitsuntersuchung jährlich statt alle 2 Jahre durchgeführt werden kann.

F: Kann man den Vertrag wieder kündigen?

A: Ja, zum Ende jedes Quartals.

Zecken



F: Was kann man tun, damit man erst gar nicht von einer
Zecke gestochen wird?

A: VermeidenSie, durch hohes Gras zu gehen! Tragen Sie, wenn sie durch den Wald gehen, Schuhe, die über den Knöchel reichen und lange Hosen, deren Beine Sie in die Socken stecken! Wenn Sie von einem Waldspaziergang zurück kommen, suchen  Sie ihre gesamte Haut am besten vor dem Spiegel nach Zecken ab und duschen dann gleich einschließlich Haarwäsche! Zusätzlich können Repellentien angewendet werden. Hierzu lassen Sie sich am besten in der Apotheke beraten.

 F: Was soll man tun, wenn man eine Zecke an sich entdeckt?

A: Die Zecke sollte prinzipiell so bald wie möglich entfernt werden, da eine Übertragung von Krankheiten umso unwahrscheinlicher ist je früher die Zecke entfernt wird. Bei einer Entfernung innerhalb von 24 h ist das Infektionsrisiko gering.

F: Muss ein Arzt die Zecke entfernen?

A: Nein!! Allerdings hat dieser meist mehr Erfahrung und es gelingt ihm häufiger, die Zecke gleich komplett zu entfernen. Aber auch wenn Sie die Zecke nur teilweise entfernen können, ist die Gefahr einer Infektion mit Borrelien oder FSME-Viren gebannt. Der Zeckenrest sollte innerhalb von 24 h entfernt werden, weil er eine örtliche Entzündung auslösen kann. Sie müssen also nicht in der Nacht zum Notdienst oder ins Krankenhaus. Wenn Sie nicht sicher sind, dass die Zecke komplett entfernt wurde, suchen Sie die nächste verfügbare Sprechstunde auf!

F: Wie soll man die Zecke entfernen?

A: Am besten geeignet ist eine Zeckenzange oder eine Pinzette. Wichtig ist, dass die Zecke direkt über der Haut gefasst wird.

F: Was bringt die „Zeckenimpfung“?

A: Sie schützt natürlich nicht vor Zecken sondern vor der von Zecken übertragenen Hirnhautentzündung. Diese ist im Kreis Calw relativ häufig, weswegen diese Impfung hier für Kinder und Erwachsene empfohlen wird. Die Komplikationsrate ist bei den modernen Impfstoffen heute sehr gering. Die Impfung ist auch deswegen von Bedeutung weil es kein wirksames Heilmittel gegen die Erkrankung gibt.

F: Worauf muss man nach einem Zeckenstich achten?

A: Kopfschmerz und Fieber können für eine Hirnhautentzündung sprechen. Dies kann nach 3 Tagen aber auch erst nach 4 Wochen auftreten. Die Borreliose zeigt sich im ersten Stadium als sich ausbreitende „Wanderröte“ der Haut und kann vielgestaltig sein. Diese tritt praktisch nie früher als eine Woche oft aber etliche Wochen nach dem Biss auf. Die insektenstichartige Rötung, die bereits am Tag nach dem Biss auftritt hat nichts mit Borreliose zu tun und ist harmlos.



IGEL = Individuelle Gesundheitsleistung

F: Was ist eine IGEL ?

A: Hiebei handelt es sich um eine Untersuchung oder Behandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Diese Leistungen werden mittlerweile von fast allen Ärzten angeboten und werden direkt mit dem Patienten abgerechnet.

F: Ist es sinnvoll IGEL in Anspruch zu nehmen?

A: Diese Leistungen können eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen sein.

F: Entsteht mir ein großer Nachteil, wenn ich mir keine IGEL leisten kann?

A: Die Krankenkassen sind verpflichtet eine Versorgung zu gewährleisten soweit diese zur Erhaltung der Gesundheit bzw. Behandlung von Krankheiten  angemessen, wirtschaftlich und notwendig ist. Somit dürfen Ihnen keine großen Nachteile entstehen aber sie bekommen etwas mehr Sicherheit und/oder Komfort. So manche IGEL wurde im Laufe der Zeit zur Kassenleistung (z.B.: einige Akkupunkturleistungen)

F: Werde ich da nicht "abgezockt"?

A: Man muss leider zugeben, dass einige Kollegen es etwas übertreiben. Sie sollten die Leistungen auf jeden Fall kritisch prüfen und sich ggf. anderweitig Rat holen, gerne auch bei uns, Ihren Hausärzten. Nehmen Sie sich in Acht, wenn man Sie unter Druck setzt! Wir bemühen uns, Ihnen nur sinnvolle Leistungen zu einem sehr fairen Preis anzubieten. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

F: Brauche ich eine Rechnung?

A: Jeder Arzt ist verpflichtet, ihnen eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte ) auszustellen, wobei er nicht unter dem einfachen Satz abrechnen darf. Nach oben liegt die Grenze üblicherweise beim 3,5fachen Satz, kann aber bei IGEL auch höher liegen. Bei vielen IGEL gibt es keine Ziffer im GOÄ-Katalog. Dann wird "analog" nach Ziffern für ähnliche Leistungen abgerechnet, was Sie an einem kleinen "a" vor der Ziffer erkennen. In der Regel haben Sie bei IGEL keinen Anspruch auf Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse so, dass es keinen Sinn hat, die Rechnung einzureichen. Eventuell können sie so entstandene Kosten bei der Steuer als Sonderausgabe geltend machen. Sie können aber auch zur Entbürokratisierung auf eine Rechnung verzichten.

Oder schauen sie einfach die Tips unserer KBV an
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