Hausarztverträge
F: Was sind Hausarztverträge?
A: der sog. Hausarztvertrag wird abgeschlossen zwischen Krankenkasse, Patient und Arzt. Der Patient bindet sich zunächst für 1 Jahr an einen Hausarzt und verpflichtet sich, alle Facharztbesuche per Überweisung durch den Hausarzt abzuwickeln. Der Arzt verpflichtet sich dem Patienten gegenüber die Wartezeiten kurz zu halten und eine Abendsprechstunde für Berufstätige anzubieten. Der Krankenkasse gegenüber verpflichtet er sich ein bestimmtes Fortbildungsprogramm zu absolvieren , auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise und präzise Diagnosendokumentation zu achten sowie Qualitätsmanagement zu betreiben. Diese Verträge gibt es seit 2008 und sie werden seither immer weiter entwickelt.
F:
Wem nützt ein Hausarztvertrag?
A: 1. Dem Patienten: kürzere Wartezeiten, Qualitätsgesicherte Versorgung, Kosteneinsparung durch Medikamentenrabatte, Abendsprechstunde für Berufstätige, Verbesserte Zusammenarbeit von Haus- und Facharzt durch Facharztverträge, Bei einigen Kassen gibt es zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
2. Dem Hausarzt: Das neue Abrechnungssystem ist weniger bürokratisch und etwas lukrativer als das alte. Er erhält Rückmeldungen über seine Verordnungen
3. Der Krankenkasse durch Nutzung der Rabattverträge und korrekte Dokumentation werden Kosten eingespart. Die Versorgung der Versicherten liegt in der Hand eines Hausarztes, der sich in der Zusammenschau der Einzelbefunde ein Gesamtbild machen kann. So werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, die sowohl den Versicherten als auch das Budget des Versicherers belasten.
F: Kostet das was?
A: Nein!
F: Muß ich öfter zum Arzt?
A: Nein! Aber bei einigen Kassen haben sie das Recht auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
F: Sind alle Hausarzvertäge gleich?
A: Nein. Sie erhalten bei uns schriftliche Informationen über die Vertragsmodalitäten Ihrer Kasse.
Eine Sonderstellung hat hier die AOK, die quasi die Erfinderin zumindest aber die Pionierin dieser Verträge ist: Hier ist zum Beispiel zu erwähnen dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr nicht verordnungspflichtige Medikamente zu Lasten der Krankenkasse verordnet bekommen können ohne Vertrag nur bis zum 12. Lebensjahr oder dass eine Gesundheitsuntersuchung jährlich statt alle 2 Jahre durchgeführt werden kann.
F: Kann man den Vertrag wieder kündigen?
A: Ja, zum Ende jedes Quartals.