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Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
am Markt / Haiterbach


Herr Volker Haug


Dres. med.
Christian Schlecht
Sibylle Arp

72221 Haiterbach
Froschgasse 3
Tel: 07456/690900
Fax: 07456/6909020

Ihre Nachricht an uns

bitte  über  den Doctolib-Button rechts unten.  Auf der Plattform dann bitte "Nachricht" anklicken !(das Kontaktformular wird   nicht mehr benötigt und wurde entfernt!)

Bitte nutzen Sie auch für die Bestellung von Folgerezepten, Überweisungen und für sonstige Anfragen bitte  über  den Doctolib-Button rechts unten.  Auf der Plattform dann bitte "Nachricht" anklicken ! Dies ist die schnellste und bequemste und vor allen sicherste Art der Kommunikation, da die Daten verschlüsselt werden.


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Haben Sie bitte Verständnis, dass wir auf diesem Weg nur solche Medikamente verordnen können, die auf Ihrem bei uns ausgedruckten Medikamentenplan stehen! Ferner dürfen wir pro Quartal nur jeweils einen Quartalsbedarf verordnen. Das sind z.B. bei 1x täglicher  Einnahme etwa 100 Tabletten oder 200 bei 2x täglicher Einnahme. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können wir Ihre Bestellung nur bearbeiten wenn ein Versicherungsnachweis also Ihr Krankenkassenkärtchen in diesem Quartal bereits bei uns vorgelegt wurde. Andernfalls buchen Sie  ebenfalls über den Doctolib-Button rechts unten einen Termin mit ihrem Arzt der dann ggf. die Verordnung vornimmt

Wenn Sie Ihre Medikamente in einer Versandapotheke bestellen wollen, Hier ein wichtiger Hinweis:

Die Apotheke ist verpflichtet, Ihnen das bei gleicher Zusammensetzung günstigste oder rabattierte Arzneimittel. So kann es sein, dass Sie ein Präparat von einem anderen Hersteller erhalten als sie gewohnt sind oder auf dem Rezept steht. Gegen eine Zuzahlung können sie jedoch auch ein anderes Medikament ihrer Wahl bekommen.  Lesen Sie hier wie Sie ihr Wunscharzneimittel erhalten.


Wenn der Arzt auf dem Rezept ein sogenanntes "Aut-idem-Kreuz" setzt muss Ihnen der Apotheker das geben, was auf dem Rezept steht. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn eine nachgewiesene Unverträglichkeit gegen eine Komponente des rabattierten Medikaments vorliegt. Dies ist wiederum sehr selten der Fall, da die Medikamente mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung nahezu identisch sind. Wenn Sie selbst den Eindruck haben, dass Sie ein bestimmtes Präparat nicht vertragen, dann reicht dies nicht aus, um das o.g. Kreuzchen zu setzen. Aber Sie haben die Möglichkeit des Wunscharzneimittels (siehe oben).

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